Information Ambulante Operationen

Die operative Dermatologie stellt einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Praxistätigkeit dar. Die Praxis ist nach den Richtlinien der kassenärztlichen Vereinigung für die Durchführung ambulanter Operationen ausgestattet. Sämtliche Operationen werden mit örtlicher Betäubung durchgeführt. Bei den durchgeführten Operationen muss prinzipiell zwischen zwei Gruppen von Eingriffen unterschieden werden:

Operative Eingriffe mit medizinischer Indikation, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Operative Eingriffe aus kosmetischer Indikation, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (sog. individuelle Gesundheitsleistungen).

Dermatochirurgie

  • Operative Entfernung bösartiger Neubildungen
  • Operative Entfernung von Präkanzerosen (Hautkrebsvorstufen)
  • Operative Entfernung gutartiger Neubildungen bei Vorliegen medizinischer Notwendigkeit
  • Probeentnahmen aus Gewebeveränderungen zur Abklärung und Diagnose
  • Nageloperationen
  • Venenchirurgie (Behandlung von Krampfadern)

Ästhetische Dermatochirurgie

  • Entfernung gutartiger, aber kosmetisch störender Hautveränderungen (z.B. Muttermale, Fibrome, Seborrhoische Keratosen)

Arzt Patient Gespräch

Im Rahmen des präoperativen Arzt-Patienten-Gespräches ist neben der speziellen dermatologisch-allergologischen Anamnese die allgemeine Krankheitsvorgeschichte zu erfragen. Dazu zählen insbesondere Angaben über relevante Infektionskrankheiten (Hepatitis, HIV-Infektion), zentralnervöse Störungen, kardiovaskuläre und endokrinologische Erkrankungen. Festzuhalten ist die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, insbesondere von Antikoagulanzien. Kumarine müssen abgesetzt und durch Heparine ersetzt werden. Auch die Gabe von Acetylsalicylsäure ist mindestens 7 bis 10 Tage vor dem Eingriff einzustellen, um Probleme bei der intraoperativen Blutstillung oder postoperativen Nachblutung zu vermeiden. Im weiteren Aufklärungsgespräch sollten mögliche Komplikationen bei dermatochirurgischen Eingriffen besprochen werden:

  • intraoperativer Blutverlust
  • Nachblutung
  • Wundinfektion
  • Nahtschwäche
  • Schädigung motorischer und/ oder sensibler Nerven
  • Atypische Narbenbildung
  • Rezidiv des Tumors

Nicht selten wird von den Patienten das postoperative Narbenbild beanstandet. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor dem Eingriff darauf hinzuweisen, dass die Operationsnarben erst nach 6 bis 12 Monaten ihre definitive und damit optimale Struktur erreichen.

Aus forensischen Gründen ist es unerlässlich, dass die im Aufklärungsgespräch diskutierten Fakten schriftlich dokumentiert und von dem Patienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter und dem aufklärenden Arzt gemeinsamen unterzeichnet und zu den Akten genommen werden.

Grundsätzlich ist es selbst bei nur geringer Wundspannung von Vorteil, Subkutannähte zu platzieren. Sie sollten dann allerdings möglichst sparsam angebracht werden, wobei sich als Nahtmaterial insbesondere Vicryl anbietet. Es ist zu beachten, dass bei gestörter Resorption des Nahtmaterials die Möglichkeit eines Fremdkörpergranuloms besteht. Die Subkutannaht wird in der Regel als versenkte Einzelknopfnähte gesetzt, wobei der Einstich im Bereich der Dermis und Ausstich in der Subkutis erfolgt. Durch dieses Vorgehen werden die Knoten in der Tiefe der Subkutis platziert und die Gefahr von Fremdkörpergranulomen vermindert.

Auch bei der Hautnaht wird die Einzelknopfnaht in Abhängigkeit von der Lokalisation empfohlen. Hier sollte ein synthetischer, monophiler oder beschichteter Faden verwendet werden. An sichtbaren Körperstellen sollte Ein- und Ausstich in einem Abstand von etwa 1 bis 2 mm von Wundrand erfolgen.

Neben der Einzelknopfnaht kann nach guter Adaptation der Wundränder mittels Subkutannähte auch eine fortlaufende Intrakutannaht gute kosmetische Erfolge bringen. Das Problem diese Nahttechnik besteht in der etwas geringeren Reißfestigkeit und dem Auftreten von Fadenabrissen bei der Entfernung des Fadens.

Die Fäden werden je nach Lokalisation und Exzisionsart 7 bis 14 Tage belassen.

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